Die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (aktuell LPO 2018) regelt auf allen nationalen Turnieren den Pferdesport.
Was sich ab dem 01.01.2018 in unserem Sport ändert, findest du hier von A wie Amateur bis Z wie Zeiteinteilung zusammengefasst.

Amateur / Option A

Mit der LPO 2018 kommen bessere Chancen für Amateure:  Ein Reiter mit der Option A kann nun auch offiziell Amateur genannt werden. Ein Amateur ist ein Reiter, der gewerbsmäßig kein Einkommen durch den Beritt von Pferden, Reitunterricht oder regelmäßigen Handel mit Pferden erzielt. Daher können „geschlossene“ Prüfungen künftig auch als Amateur-Prüfungen (Amateur-LP) ausgeschrieben werden.
Zur Option A gehören alle Reiter der Leistungsklassen 5,6 und 0 (ab 2018 LK 7) sowie Reiter der Leistungsklassen 2, 3 und 4 an, welche keine Platzierung mit mehr als drei Pferden je Disziplin aufweisen und im letzten Jahr keine Starts in S*** hatten. Auch Pferdewirte oder Pferdewirtschaftsmeister der klassischen Reitausbildung gehören nicht der Option A an. Eine Umstufung ist in begründeten Ausnahmefällen noch möglich.

Ausrüstung

Auch die erlaubte Ausrüstung der Pferde wurde überdacht. In der Disziplin Springen ist die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. Ab 2018 wird auf die Verschnallung des Reithalfters geachtet: Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden. So wird sichergestellt, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt und für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul sorgt. Beachte den Ausrüstungskatalog!

Beinschutz

Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände sollten nicht nur korrekt angelegt werden, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes zum Ändern der Gamaschen ist nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, muss der Reiter der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz Bescheid geben und dies in dessen Gegenwart zu tun. Wird diese Regelung nicht berücksichtigt, wird es als „unsportliches Verhalten“ gewertet.

„Blut“-Regel

Pferde, an denen in Bereichen, an welchen üblicherweise mit einer Einwirkung durch den Reiter zu rechnen ist, frisches Blut festgestellt wird, sind nicht zu einer Leistungsprüfung zugelassen oder zu disqualifizieren. In diesem Fall muss das Pferd vor Ort untersucht werden. Stellt der Richter kein frisches Blut fest, wird die Prüfung fortgesetzt. Das Ergebnis der Pferdekontrolle wie auch der weiteren Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob das Pferd an weiteren Prüfungen auf dem Turnier teilnehmen darf.

Children

Erstmals gibt es jetzt auch die Altersklasse Children, in der international bereits seit 2006 Europameistertitel im Springen vergeben werden. Vor zwei Jahren zog auch die Dressur nach. Ab sofort können nun auch in Deutschland gezielt Prüfungen für diese Nachwuchsreiter ausgeschrieben werden. Die Altersgrenze für Children (bislang höchstens 14 Jahre) orientiert sich am internationalen Reglement. Wird das Alter international angepasst, passt auch die LPO dieses an.

Siegerehrung & Ehrenrunde

Siegerehrung

Siegerehrung

Ab 2018 bist du als Turnierreiter dazu verpflichtet an der Siegerehrung mit Ehrenrunde teilzunehmen. Tust du dies nicht, droht die Aberkennung der Platzierung. Hiervon abweichende Regelungen sind vom Veranstalter spätestens mit der endgültigen Zeiteinteilung bekannt zu geben. Reiter, die sich mit mehreren Pferden platzieren konnten, sollten mit dem höchstplatzierten Pferd teilnehmen. In begründeten Fällen können auch weiterhin von Richter und Turnierleitung Ausnahmen von den Bestimmungen zur Siegerehrung inklusive Ehrenrunde zugelassen werden.

Hufschmied

Die Anwesenheit eines Hufschmiedes auf einem Reitturnier ist keine Pflicht mehr. Über die Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes soll die Ausschreibung bzw. Zeiteinteilung spätestens fünf Tage vor Turnierbeginn informieren. Allerdings bleibt bei Geländeprüfungen, Vielseitigkeit und Fahren, die Anwesenheit eines Hufschmiedes weiter vorgeschrieben.

Kopfnummern / Startnummern

Ab dem 01.01.2018 reicht eine Startnummer pro Pferd. Diese muss während des gesamten Turniers deutlich sichtbar sein.

Nenngeld

Kannst du nicht starten, da ein Turnier verlängert oder eine Prüfung auf einen anderen als in der vorläufigen Zeiteinteilung angegebenen Tag verschoben wurde, kannst du dein Nenngeld zurückfordern. Dieser Anspruch auf Rückzahlung erlischt allerdings mit Beendigung des Turnieres. Ähnliches gilt übrigens auch für Preisgelder. Diese sind während des Turniers an die Besitzer der platzierten Pferde auszuzahlen.
Also bitte nicht vergessen.

NeOn max

Startplatzbegrenzung werden weiter eingeschränkt. Somit sind „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit mindestens zwei weiteren Handicaps auszuschreiben, einer räumlichen Beschränkung (z.B. auf den Regionalverband) sowie einer weiteren Einschränkung (z.B. Erfolge). Das Ziel soll sein, dass nicht die starten dürfen, die am schnellsten ihre Nennung abgeben, sondern ein zielgruppenspezifisches Starterfeld aufeinandertrifft. Reiter dürfen maximal zwei Prüfungen mit Startplatzbegrenzung pro Turniertag gleichzeitig nennen.

Ohne Wertung

Manchmal geht alles schief – eine Prüfung misslingt. Prüfungsergebnisse „ohne Wertung“ können nach einer TORIS-Anpassung ab 2018 nun auch so veröffentlicht werden.

Programmheft

Ein Programmheft ist keine Pflicht mehr für den Veranstalter. Es reicht aus, wenn die Meldestelle die sportfachlichen Daten von Reiter und Pferd vorhält.

Schnupperlizenz

Schnupperlizenz

Mit der aktualisierten LPO 2018 kommt die Leistungsklasse sieben (LK 7) für Turniereinsteiger, die mit einer Schnupperlizenz an LPO-Prüfungen der Klasse E teilnehmen können. Damit werden alle Teilnehmer an LPO-Turnieren automatisch einer Leistungsklasse zugeteilt: von LK1 (Topreiter) bis LK 7 (Turniereinsteiger). Die Schnupperlizenz ist ab 2018 für maximal zwei Jahre kostenlos. Wer also bisher „geschnuppert“ hat, kann dies zunächst noch für zwei weitere Jahre fortsetzen.

Tierschutz

Nicht nur auf die korrekte Ausrüstung von Pferd und Reiter wird mit der neuen LPO 2018 geachtet. Auch der Umgang mit dem Pferd, die Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie die Grundsätze der Unfallverhütung und des Tierschutzes müssen bedacht werden. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert darauf achten, da ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden muss. Auch die Veranstalter werden künftig ausdrücklich zur Beachtung des Tierschutzes verpflichtet.

Turnierabsage

Sollte der Veranstalter sein Turnier oder einzelne Prüfungen aufgrund höherer Gewalt absagen, verbleiben ihm jeweils 3 Euro pro reserviertem Startplatz. Alles was an Einsatz, Startgeld oder Organisationsanteil darüber hinaus bezahlt wurde, wird dem Reiter erstattet.

Zeiteinteilung

Die Veröffentlichung der endgültigen Zeiteinteilung für ein Turnier muss fünf Tage vor Beginn im NeOn-Turnierkalender erfolgen. Was enthalten sein muss: Startfolgeregelung, Richtereinteilung einschließlich Aufsicht Vorbereitungsplatz, Turnierleitung sowie neuerdings auch Parcourschef und Angabe über Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes.

Viel Erfolg auf den Turnieren und bleib immer fair zu deinem Pferd!
Vertrauen ist der Weg zum Erfolg…

Sabrina