Mit den neuen Richtlinien der LPO tritt ab dem 01.01.2018 auch der neue LPO Ausrüstungskatalog in Kraft. Dieser bietet eine Übersicht der zugelassenen Ausrüstungsgegenstände für die Disziplinen Springen, Dressur und Vielseitigkeit über Gebisse, Reithalfter, Sattel, Bein- und Ohrenschutz, Sporen, Gerte, Hilfszügel sowie Reithelm und Schutzweste. Der Ausrüstungskatalog ist die Ergänzung zur LPO 2018 und muss genauso berücksichtigt werden wie die Richtlinien der LPO.
Im Allgemeinen gilt:
- Die Ausrüstung für Pferde und Reiter muss nach Regeln der Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung zum Schutz des Pferdes entsprechen
- Der Reiter ist für die Einhaltung der Grundsätze und Regeln selbst verantwortlich
- Der Schutz und das Wohlergehen des Pferdes stehen an erster Stelle
- Ausrüstungsgegenstände, welche der Sicherheit dienen, sind grundsätzlich zugelassen
Was gibt es Neues?
Neu ist z.B., dass ab dem 01.01.2018 eine freie Gebisswahl erst ab Klasse M** (zuvor ab M*) erlaubt ist.
Auch das Drei-Ringe-Gebiss ist im Ausrüstungskatalog 2018 erstmals aufgeführt und darf in Spring-und Geländeprüfungen, aber auch in Springpferde-, Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungen ab Klasse A sowie in 95er FN-Hunterklassen und höher eingesetzt werden.
Mit einem Blick auf der sicheren Seite
Du bist dir nicht sicher, ob du mit deinem gewählten Gebiss oder Reithalfter auf dem Reitturnier starten darfst? Im LPO Ausrüstungskatalog 2018 bekommst du deine Antwort!
Ich wünsche dir eine erfolgreiche Turniersaison!
Deine Sabrina 🙂